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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Endkunden

Stand 12/2025

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der medical equipment europe GmbH (MEE) an Endkunden (z. B. Kliniken, Arztpraxen, Forschungseinrichtungen), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht beliefert.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von MEE sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung/Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise verstehen sich netto ab Werk Hammelburg (EXW/FCA, Incoterms® 2020), zzgl. Umsatzsteuer, Verpackung, Transport und Versicherung sowie sämtlicher Import- und Exportzollformalitäten.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist MEE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Lieferung erfolgt ab Werk/FCA Hammelburg.
4.2 Gefahrübergang auf den Kunden bei Übergabe an den Frachtführer oder Anzeige der Versandbereitschaft.
4.3 Lieferfristen beginnen nach Auftragsbestätigung und Klärung aller Details.
4.4 Fälle höherer Gewalt befreien MEE für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
4.5 Teillieferungen sind zulässig.

5. Installation, Inbetriebnahme, Schulung
5.1 Installation und Inbetriebnahme erfolgen nur, wenn ausdrücklich vereinbart, und sind gesondert zu vergüten.
5.2 Der Kunde muss alle baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen.
5.3 Arbeiten dürfen ausschließlich von MEE oder durch MEE autorisiertem Personal durchgeführt werden.
5.4 Schulungen richten sich ausschließlich an Fachpersonal. Betreiberpflichten (z. B. nach MPBetreibV) verbleiben beim Kunden.

6. Gewährleistung und Garantie
6.1 MEE gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln sind.
6.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) 12 Monate ab Lieferung.
6.3 MEE gewährt eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferung. Die Garantie umfasst nach Wahl von MEE die Reparatur oder den Ersatz defekter Teile einschließlich erforderlicher Arbeitszeit sowie Fahrt-/Reisekosten bei Vor-Ort-Service bzw. Fracht-/Transportkosten bei Inhouse-Reparaturen.
6.4 Nach Ablauf der Garantie gewährt MEE für weitere 12 Monate eine freiwillige Kulanzleistung (Ersatzteilbereitstellung).
6.5 Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der IFU, grobe Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirkung sowie Nutzung ungeeigneter Teile.
6.6 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.7 Durch Reparaturen oder Ersatzlieferungen erfolgt keine Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs- oder Garantiefristen, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

7. Haftung
7.1 MEE haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie für Personenschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MEE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, sind ausgeschlossen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Geschäftskontaktdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt und gemäß DSGVO geschützt.
8.2 Unterlagen und Dokumente bleiben Eigentum von MEE und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
9.1 Erfüllungsort ist Hammelburg.
9.2 Gerichtsstand ist Schweinfurt.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.